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Allgemeine Geschäftsbedingungen für
den Hotel- und Restaurantaufnahmevertrag
Freizeittreff am Waldsee, Pelzer GmbH, 04758
Cavertitz / OT Reudnitz Waldstr.41
Telefon: 034361/660 Fax: 034361/66149
E-Mail: Hotel.Pelzer@t-online.de
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren gastronomischen Leistungen und Lieferungen.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese
vorher vereinbart wurden.
3. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu
bestätigen.
4. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
5. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
6. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von
ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die Preise
beinhalten die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.
7. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Leistung wünscht und das Hotel dem zustimmt.
8. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.
9. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so
ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
10. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder
einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
11. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges
des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vorliegt.
12. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
13. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu
ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet,
90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne
Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensions-, sowie 70 %
für Restaurationsarrangements zu zahlen.
14. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
15. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom
Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
16. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls 17.
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
18. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen
das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des
Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. 19. Der
Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
20. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
21. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um
12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über
den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung
des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in
Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Kunde steht es frei, dem Hotel
nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist.
22. Die Haftung des Hotels ist, soweit es sich nicht um wesentliche
Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen Bereich
handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der
Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben oder einen
möglichen Schaden gering zu halten.
23. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des
Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,- sowie für Geld und Wertgegenstände
bis zu EUR 800,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem
Höchstwert von EUR 5.000,- im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden;
in diesem Fall gelten die im vorstehenden Satz angegebenen
Haftungshöchstgrenzen nicht.
24. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich
nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem
Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB)
25. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für
Erfüllungsgehilfen des Hotels.
26. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
sind ausgeschlossen.
27. Bei Feierlichkeiten sind nach 24.00 Uhr 15,00 € extra
pro Servicekraft und pro Stunde für das Personal zu entrichten.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Cavertitz OT Reudnitz.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck – und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des
Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1
ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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